
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) regelt die Voraussetzungen und Verfahren zur Überprüfung von Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut sind (Sicherheitsüberprüfung).
Im Rahmen des vorbeugenden personellem Sabotageschutzes im nichtöffentlichem Bereich sollen potentielle Straftäter von sicherheitsempfindlichen Stellen in "lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen" ferngehalten werden. Sämtliche Mitarbeiter der MEN werden nach dem SÜG überprüft.
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